Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit als Einheit verstehen

Wir bieten unseren Kunden kompetente Leistungen durch erfahrene Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit gemäß den aktuellen gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Forderungen (z.B. Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung).

 

Analog zur Arbeitsmedizin müssen Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern sicherheitstechnisch betreut bzw. beraten werden. Der Betreuungsumfang richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2. Näheres dazu finden Sie auf den Internetseiten Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft.

 

Wir unterstützen Sie bei:

  • Erstellen von gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen gem. §§ 5 u.6 Arbeitsschutzgesetz
  • Erstellen von Betriebsanweisungen (z.B. für den Umgang mit Gefahrstoffen, für den Umgang mit Maschinen, elektrische Anlagen u.v.m.)
  • Unterweisung und Schulung ihrer Führungskräfte und ihrer Mitarbeiter.
  • UVV -Prüfungen

 

Ihr Vorteil: „alle Leistungen aus einer Hand“