Wir bieten unseren Kunden kompetente Leistungen durch erfahrene Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit gemäß den aktuellen gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Forderungen (z.B. Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung).
Analog zur Arbeitsmedizin müssen Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern sicherheitstechnisch betreut bzw. beraten werden. Der Betreuungsumfang richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2. Näheres dazu finden Sie auf den Internetseiten Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft.
Wir unterstützen Sie bei:
Ihr Vorteil: „alle Leistungen aus einer Hand“