Arbeitsmedizin

Die Arbeitsmedizin ist neben der Verkehrsmedizin unsere Kernkompetenz. Hier sind wir zu Hause und bieten professionelle, maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen an. Wir sind ein schlanker, unabhängiger, nur hier in der Region tätiger Anbieter.

 

Grundlagen unserer Tätigkeit sind das Arbeitssicherheitsgesetz, das Arbeitsschutzgesetz und die Verordnung zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten unterliegen in der Regel einer betriebsärztlichen Betreuungs- bzw. Beratungspflicht. D.h. sie müssen sich einen Betriebsarzt suchen und mit ihm auf der Grundlage der DGUV Vorschrift2 der jeweiligen Berufsgenossenschaft eine Zusammenarbeit vereinbaren, in der Regel in Form eines Betreuungsvertrags. Näheres finden Sie dazu auf den Internetseiten der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft.